Apr 21, 2009 7
Diskussionsforum_neue Förderpraxis f. Kunsträume BAK
Die Nachfolge der «Jahressubventionen» des BAK heisst neu «Eidg. Preise für Kunsträume».
Offoff trifft sich am Mittwoch, 29. April ( 13:00 – 14:00 Uhr, im „Atelier Vermittlung“ des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich.) mit Mitgliedern der Eidgenössischen Kunstkommission zu einem informellen Gespräch über die Ziele der neuen Regelung und die Kriterien der Jurierung.
Im Folgenden finden Sie das Reglement der «Eidg. Preise für Kunsträume» sowie Statements von einzelnen KunstraumbetreiberInnen.
Alle Interessierten sind hiermit herzlich aufgerufen, sich in den Kommentarspalten dieses Eintrages zu äussern…
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Eidgenössische Preise für Kunsträume – Reglement 2009
Das Bundesamt für Kultur vergibt jährlich 15 Preise an Institutionen und wiederkehrende Veranstaltungen, die sich der Vermittlung der Gegenwartskunst oder –architektur widmen.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Ausstellungsräume für Kunst und Architektur sowie wiederkehrende Veranstaltungen und kuratorische Initiativen in der Schweiz.
Nach dreimaliger Verleihung des Preises in Folge sind die Institutionen für ein Jahr vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Kriterien
Das BAK vergibt die 15 Preise an diejenigen Institutionen, die sich durch den innovativen Charakter, die Besonderheit und Qualität ihres kuratorischen Ansatzes und seiner praktischen Umsetzung innerhalb der Schweizer Institutionenlandschaft besonders herausheben und eine gesamtschweizerische Ausstrahlung entwickeln. Die Eidgenössische Kunstkommission bildet die Jury. Sie juriert die Eingaben in einem vergleichenden Verfahren.
Preise
Es werden jährlich maximal 6 Preise à 5’000 CHF an junge Institutionen, die seit max. 4 Jahren existieren, sowie 9 Preise à 20’000 CHF an etabliertere Institutionen vergeben.
Eingabedossier
Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Angaben enthalten:
1. Anmeldedaten: Name der Institution, Adresse, Kontaktperson, Email-Adresse, Telefonnummer;
2. Eckdaten zur Institution: Trägerschaft; Anzahl MitarbeiterInnen; Ausstellungsfläche;
3. Budget zum aktuellen Jahr: Mietkosten; Kosten Infrastruktur und Personal; Budget für Projektrealisierungen (Ausstellungen, Kataloge, Rahmenveranstaltungen u.ä.);
4. finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand und durch Private im aktuellen Jahr;
5. Programm des vergangenen und des aktuellen Jahres (max. 4 S.)
6. einen Text (max. 3 S.), in dem Sie folgende Fragen beantworten:
a) Wie sehen Sie die Positionierung Ihrer Institution in Ihrem Bereich innerhalb der Schweizer Institutionenlandschaft?
b) Wo liegt das Besondere, Innovative Ihres kuratorischen Ansatzes?
c) In welcher Ausstellung/Veranstaltung des vergangenen Jahrs ist Ihnen Ihrer Meinung nach die
Umsetzung am besten gelungen und weshalb?
d) Wie möchten Sie Ihren kuratorischen Ansatz im kommenden Programm weiter entwickeln?
7. Fakultativ können Sie uns eine Publikation, die 6.c) unterstützt, per Post schicken an: Bundesamt für Kultur, Dienst Kunst, Eidg. Preise für Kunsträume, Hallwylstr. 15, 3003 Bern.
Termine 2009
Das Eingabedossier muss als PDF-Datei (max. 2 Mb) bis spätestens 30. Juni 2009 an folgende Adresse gemailt werden: swissart@bak.admin.ch
Sie erhalten innerhalb von fünf Arbeitstagen eine Bestätigung Ihrer Eingabe.
Die Eidgenössische Kunstkommission wird die Eingaben z.Hd. des BAK bis Mitte August jurieren und einen Jurybericht verfassen.
Die Preise werden im September 2009 ausbezahlt.
website: http://www.bak.admin.ch/bak/themen/kulturfoerderung/00456/00457/02246/index.html?lang=de
francais: http://www.bak.admin.ch/bak/themen/kulturfoerderung/00456/00457/02246/index.html?lang=fr